Kanzleisitz: Unterer Schreiberweg 21, 1190 WienZweigstelle: Toßgasse 2, 1150 Wien
Termine nach Vereinbarung (in dringenden Strafsachen auch kurzfristig)

Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien

Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller, M.E.S. vertritt Beschuldigte, Angeklagte und Opfer von Straftaten in Wien und ganz Österreich in allen Phasen des Strafverfahrens. Vom ersten Ermittlungsschritt der Kriminalpolizei über die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht, Landesgericht oder Geschworenengericht bis ins Rechtsmittelverfahren setzt er sich für die Wahrung Ihrer Rechte ein.

Verteidigung ab der ersten polizeilichen Ladung

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts in das materielle Strafrecht (Strafgesetzbuch und strafrechtliche Nebengesetze) und das Strafverfahrensrecht (Strafprozessordnung) unterteilt. In der Praxis werden die wichtigsten Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine unvorbereitete Aussage bei der Polizei lässt sich in einer späteren Hauptverhandlung oft kaum noch korrigieren. Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie vor einer Vernehmung unbedingt Akteneinsicht über einen Strafverteidiger nehmen und eine Verteidigungsstrategie festlegen.

Wobei ich Sie im Strafrecht unterstütze

Ermittlungsverfahren und Polizeivernehmung

Umgehende Beantragung der Akteneinsicht, Prüfung der Beweislage, Vorbereitung auf Ihre Beschuldigtenvernehmung und persönliche Begleitung zu Polizei und Staatsanwaltschaft.

Untersuchungshaft und Zwangsmaßnahmen

Beistand bei Festnahme, Haftprüfungsverhandlungen, Anträgen auf Enthaftung gegen gelindere Mittel sowie rechtliche Schritte bei Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen.

Diversion und Einstellung des Verfahrens

Hinwirken auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens (§ 190 bis § 192 StPO) oder eine diversionelle Erledigung (Geldbuße, gemeinnützige Leistungen, Probezeit, Tatausgleich) ohne Eintragung im Strafregister.

Hauptverhandlung vor allen Gerichten

Engagierte Verteidigung vor Bezirksgerichten, dem Einzelrichter des Landesgerichts sowie vor Schöffen- und Geschworenengerichten bei Vermögensdelikten, Körperverletzungsdelikten, Gewaltdelikten, gefährlicher Drohung, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht.

Rechtsmittel und Haftentschädigung

Ausarbeitung von Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden gegen Strafurteile sowie Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz bei ungerechtfertigter Haft oder nachträglicher Aufhebung eines Urteils.

Opfervertretung und Privatbeteiligtenanschluss

Juristische Begleitung von Verbrechensopfern, Prozessbegleitung bei kontradiktorischen Vernehmungen und Durchsetzung von Schadenersatz- sowie Schmerzengeldansprüchen direkt im Strafverfahren.

Bekannte Strafverfahren und Medienberichte

Mag. Raimund Schüller vertritt regelmäßig Mandantinnen und Mandanten in komplexen und medial begleiteten Strafverfahren vor österreichischen Gerichten.

Kronen ZeitungFreispruch

Freispruch bei Notwehr und Zivilcourage

Erfolgreiche Verteidigung eines Sohnes, der seine Mutter und Schwester gegen einen übergriffigen Angreifer geschützt hatte.

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ORF / KroneOpfervertretung

Opfervertretung nach schwerem Gewaltverbrechen in NÖ

Vertretung einer 74-jährigen Mandantin nach einem schweren Übergriff zur Durchsetzung ihrer Opferrechte.

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PULS 24 / MeinBezirkGeschworenen- & Jugendgericht

Verteidigung vor Jugend- und Geschworenengerichten

Strafverteidigung in umfangreichen Indizien- und Kapitalstrafverfahren, unter anderem am Landesgericht St. Pölten und in der Steiermark.

Zum Bericht →

Häufige Fragen an den Strafverteidiger

Ich habe eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten. Wie soll ich reagieren?

Nehmen Sie die Ladung ernst, aber machen Sie ohne vorherige Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter haben Sie das gesetzliche Recht zu schweigen und zuvor über Ihren Verteidiger Akteneinsicht zu nehmen. Kontaktieren Sie mich sofort nach Erhalt der Ladung, damit wir den Termin koordinieren und den Akteninhalt prüfen können.

Wann ist eine Diversion im Strafverfahren möglich?

Eine Diversion kommt in Betracht, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist, die Tat nicht mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, keine schwere Schuld vorliegt und die Tat nicht den Tod eines Menschen zur Folge hatte. Der große Vorteil: Es erfolgt kein Schuldspruch und keine Eintragung im Strafregister.

Wann steht mir eine Haftentschädigung zu?

Bei einer gesetzwidrigen oder ungerechtfertigten Haft sowie bei einem späteren Freispruch durch Wiederaufnahme oder Erneuerung des Verfahrens besteht grundsätzlich Anspruch auf Haftentschädigung. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH 1 Ob 133/22y) entfällt ein Anspruch bei bloß nachträglicher teilbedingter Strafnachsicht allerdings dann, wenn die gesamte Strafzeit zu diesem Zeitpunkt bereits verbüßt war.

Rasche Hilfe im Strafrecht

In dringenden Strafsachen (polizeiliche Vorladung, Hausdurchsuchung, Festnahme) erreichen Sie mich auch kurzfristig unter +43 676 7067300.

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Bitte schildern Sie kurz den Sachverhalt und geben Sie an, falls bereits Fristen oder Ladungstermine laufen.

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Strafverteidiger Wien & Strafrecht | Mag. Raimund Schüller