Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien
Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller, M.E.S. berät und vertritt Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in Wien im gesamten Individualarbeitsrecht. Das Leistungsspektrum reicht von der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen über Ansprüche während des aufrechten Dienstverhältnisses bis zur Kündigung, Entlassung und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
Beratung vom Dienstvertrag bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrechtliche Entscheidungen wirken sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Existenz von Arbeitnehmern und auf die Handlungsfähigkeit von Betrieben aus. Da im Arbeitsrecht oft sehr kurze Verfallsfristen (in Kollektivverträgen oder Dienstverträgen teils nur wenige Monate) und bei Kündigungs- oder Entlassungsanfechtungen gesetzliche Fristen von nur ein bis zwei Wochen gelten, ist rasches Handeln entscheidend.
Meine Leistungen im Arbeitsrecht
Vertragserrichtung und Vertragsüberprüfung
Erstellung und rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen, Angestelltenverträgen, Geschäftsführerverträgen, All-in-Vereinbarungen, Konkurrenzklauseln und Homeoffice-Regelungen.
Laufendes Arbeitsverhältnis
Rechtliche Klärung von Fragen zu Arbeitszeit, Überstundenentgelt, Einstufung und Gehalt, Krankenstand, Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration und Abfertigung.
Besonderer Schutz am Arbeitsplatz
Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte bei Mutterschutz, Väterkarenz, Elternteilzeit sowie rechtliches Vorgehen bei Mobbing, Diskriminierung oder Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Kündigung, Entlassung und einvernehmliche Auflösung
Rechtliche Vorbereitung von Kündigungen und Beendigungsvereinbarungen für Arbeitgeber sowie Prüfung und gerichtliche Anfechtung von Kündigungen und fristlosen Entlassungen für Arbeitnehmer vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung oder Entlassung vorzugehen?
Die Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung beim Arbeits- und Sozialgericht unterliegt sehr kurzen gesetzlichen Fristen (im Regelfall ein bis zwei Wochen ab Zugang). Wenn Sie ein Kündigungs- oder Entlassungsschreiben erhalten haben, sollten Sie sich noch am selben oder nächsten Tag rechtlich beraten lassen.
Sollte ich eine einvernehmliche Auflösung sofort unterschreiben?
Nein. Lassen Sie sich bei einem Personalgespräch nicht zu einer sofortigen Unterschrift unter eine einvernehmliche Auflösung oder Verzichtserklärung drängen. Bitten Sie um Bedenkzeit und lassen Sie die Vereinbarung sowie Ihre offenen Ansprüche auf Urlaubsersatzleistung, Überstunden und Abfertigung zuvor anwaltlich prüfen.
Rasche Prüfung bei Fristenlauf
Wenn Sie eine Kündigung, Entlassung oder einen neuen Dienstvertrag erhalten haben, vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin.
Toßgasse 2, 1150 Wien