„Leider war meine Mandantin zur falschen Zeit am falschen Ort. Niemand ist vor Gewaltübergriffen gefeit.“ Dazu nahm Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller als Opfervertreter im Interview mit dem ORF und der Kronen Zeitung Stellung.
„Wenn eine über 24-tägige Körperverletzung (gemeint ist eine Verletzung, die eine 24-tägige Behandlung erfordert) durch die Vergewaltigung stattgefunden hat, kann man mit einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren rechnen“, erläuterte Mag. Schüller die strafrechtliche Einordnung.
