Fast drei Jahre nach Beendigung eines mündlich geschlossenen Einstellvertrages ließ der Betreiber eines Reitstalls in Niederösterreich über ein Inkassobüro Zahlungsaufforderungen an ehemalige Einsteller versenden. Er forderte 1.100 Euro Einstellgebühr samt Zinsen wegen Nichteinhaltung einer angeblichen einmonatigen Kündigungsfrist, obwohl weder ein Kündigungstermin noch eine Frist vereinbart worden waren.
Weil unsere Mandantin Frau K. die unberechtigte Forderung zurückwies, brachte der Betreiber Klage ein. Das Bezirksgericht Hietzing wies die Klage vollständig ab, wie Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller bestätigte: Der Kläger erhielt kein Geld und musste sämtliche Verfahrenskosten ersetzen.
