Für den Kindesunterhalt sieht das österreichische Recht zwar altersabhängige Regelbedarfssätze vor; in der gerichtlichen Praxis wird der Unterhaltsanspruch des Kindes jedoch nach Prozenten des Jahresnettoeinkommens (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld) des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet und beträgt je nach Alter zwischen 16 % und 22 % für ein Kind. Nach oben hin ist der Anspruch durch die sogenannte Playboygrenze begrenzt.
Wichtig für die Berechnung: Der Oberste Gerichtshof (OGH 11.12.2019, 4 Ob 150/19s) hält strikt an einer Entkoppelung von Unterhalts- und Steuerrecht fest. Beim Familienbonus Plus handelt es sich um einen echten Steuerabsetzbetrag. Er ist daher nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, und es findet auch keine Anrechnung von Transferleistungen mehr statt. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag bleiben damit unterhaltsrechtlich neutral.
Für Fragen zur Berechnung oder Durchsetzung von Kindesunterhalt stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.
