Am Landesgericht St. Pölten fand ein aufsehenerregendes Jugendstrafverfahren gegen drei Jugendliche statt. Während gegen den Erst- und Drittangeklagten mehrjährige Haftstrafen verhängt wurden, konnte dem von Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller verteidigten 16-jährigen Zweitangeklagten eine Beteiligung an den Gewalt- und Sexualdelikten nicht nachgewiesen werden.
„Auch wenn die Videos, auf denen mein Mandant zu sehen ist, moralisch zu verurteilen sind, liegt hinsichtlich meines Mandanten kein Straftatbestand vor“, führte Verteidiger Mag. Raimund Schüller im Plädoyer aus. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sprach den 16-Jährigen frei (Bericht: MeinBezirk.at).
