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Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Kategorie: Familien- & Erbrecht··Autor: Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller, M.E.S.
Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Nach einer Scheidung kann das geschiedene Paar im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung grundsätzlich eine freie vertragliche Regelung über die Höhe oder den Verzicht auf Ehegattenunterhalt treffen.

Kommt es hingegen zu einer streitigen Scheidung, richtet sich der Unterhaltsanspruch maßgeblich nach dem Verschuldensausspruch im Scheidungsurteil sowie nach den beiderseitigen Einkommensverhältnissen und Betreuungspflichten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schützt vor langfristigen finanziellen Nachteilen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller berät Sie in 1190 & 1150 Wien (+43 676 7067300).
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