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Anrechnung einer Schenkung auf den gesetzlichen Erbteil

Kategorie: Familien- & Erbrecht··Autor: Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller, M.E.S.
Anrechnung einer Schenkung auf den gesetzlichen Erbteil

Durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 kam es zu einer wesentlichen Ausweitung der Schenkungsanrechnung bei der gesetzlichen Erbfolge von Kindern. Ein Kind muss sich auf Verlangen eines anderen Kindes Schenkungen, die es vom Verstorbenen zu Lebzeiten erhalten hat, auf seinen gesetzlichen Erbteil anrechnen lassen, sofern der Verstorbene keinen Erlass dieser Anrechnung verfügt hat.

Bei der Gestaltung von Übergabeverträgen, Liegenschaftsschenkungen oder Testamenten sollte diese Anrechnungspflicht unbedingt ausdrücklich geregelt werden, um spätere Erbstreitigkeiten unter Geschwistern zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?Rechtsanwalt Mag. Raimund Schüller berät Sie in 1190 & 1150 Wien (+43 676 7067300).
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